Hygiene in der Praxis: Beratung vor der Begehung

Protschka, Johanna

Die Vorgaben zur Infektionshygiene in Arztpraxen werden in der Regel durch die Gesundheitsämter überwacht. Praxisinhaber können sich vor einer Begehung bei einem Hygieneberater informieren, welche Mängel zu beheben sind.

Bei Fragen zur korrekten Umsetzung von Hygienevorschriften kann ein Hygieneberater helfen.
Foto: Barbara Krobath

Es fehlen Hygienepläne nach dem Infektionsschutzgesetz, Anbruchdaten auf Salbentuben und Tropfenflaschen sind nicht erkennbar und Desinfektionsbehälter werden unsachgemäß nachgefüllt. Das sind nur drei von mindestens 18 Mängeln, die beispielsweise das Gesundheitsamt Dortmund am häufigsten in Arztpraxen beanstandet hat, in denen auch ambulant operiert wird. Das ist ein Zeichen dafür, dass es bei den Ärztinnen und Ärzten sowie den Medizinischen Fachangestellten immer wieder zu Unsicherheiten bezüglich der Umsetzung von Hygienevorschriften kommen kann.

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Auch die Aufbereitung und Anwendung von Medizinprodukten lässt zuweilen manche Frage offen. Aus diesem Grund haben 14 Kassenärztliche Vereinigungen und die Kassenärztliche Bundesvereinigung bereits vor etwa zwei Jahren das Kompetenzzentrum Hygiene und Medizinprodukte (CoC Hygiene und Medizinprodukte) gegründet, das Hygieneberater für die Arztpraxen schult. Es unterstützt damit die niedergelassenen Ärzte in der Umsetzung der geltenden Vorschriften zum Infektionsschutz und bei der Aufbereitung von Medizinprodukten.

Anke Westerberg ist eine solche geschulte Beraterin und Ansprechpartnerin für niedergelassene Ärzte im Bereich der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe. Sie beantwortet alle Fragen rund um das Thema Hygiene- und Medizinproduktevorschriften telefonisch oder vor Ort in den jeweiligen Praxisräumen. Nicht nur Fachärzte, auch Allgemeinmediziner fordern ihre Hilfe immer wieder an: „Häufig haben Hausärzte Fragen zur allgemeinen Standardhygiene oder dazu, ob sie beispielsweise noch einen älteren Sterilisatortyp betreiben dürfen“, erklärt Westerberg.

Der Service ist kostenfrei

Eine Beratung in den Praxisräumen dauert in der Regel drei bis fünf Stunden. Am besten sei es, sagt die Hygieneberaterin, wenn das gesamte Praxisteam, einschließlich der Reinigungskräfte zusammenkomme. Anhand einer Checkliste könne man dann eine Bestandsaufnahme durchführen und Mängel protokollieren. Der Praxisinhaber erhält danach Vorschläge zur Beseitigung der Mängel und entsprechende Empfehlungen, die auf den geltenden Gesetzesgrundlagen basieren. „Einige Ärzte wissen bereits um die Knackpunkte in ihrer eigenen Praxis und fragen direkt nach den Möglichkeiten einer Verbesserung. Dabei geht es zum Beispiel auch um so etwas wie die Optimierung eines Personalschleusenbereichs oder ungeeignete Fußbodenbeläge in den Behandlungsräumen“, berichtet Westerberg.

Die Überwachung der Arztpraxen übernehmen unterschiedliche Vollzugsbehörden:

  • Die Gesundheitsämter sind dafür zuständig, die Umsetzung des Infektionsschutzgesetzes nach § 23 zu überwachen.
  • Die Aufsicht über die Einhaltung der berufsgenossenschaftlichen Regeln obliegt der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege.
  • Schließlich ist die Kontrolle über das Errichten, Betreiben und Anwenden von Medizinprodukten Ländersache. In einzelnen Bundesländern übernehmen die Überwachung in diesem Bereich deshalb die Bezirksregierungen oder die Regierungspräsidien.

Eine Beratung, bevor das Gesundheitsamt oder ein Vertreter der jeweiligen Bezirksregierung zur Praxisbegehung vorbeischaut, lohnt sich also, zumal dieses Angebot in der Regel eine kostenfreie Serviceleistung der Kassenärztlichen Vereinigung ist.

Das Kompetenzzentrum Hygiene und Medizinprodukte ist bei der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg angesiedelt, hat seinen Sitz in Reutlingen und versteht sich selbst als eine Institution, die die Interessen der niedergelassenen Ärzte vertritt. Zudem dient es den Beratern als „Backoffice“. Ziel der Arbeit ist es, eine einheitliche fachliche Beratungsgrundlage in den Kassenärztlichen Vereinigungen zu schaffen. Das CoC hält auf seiner Internetseite die Kontaktdaten der Hygieneberater bereit, die für die jeweiligen Bundesländer zuständig sind. Babett Hartung, Mitarbeiterin im CoC, sieht ihre Aufgabe deshalb auch darin, den Austausch vor allem mit den Verbänden und Fachgesellschaften im Bereich Hygiene voranzutreiben: „Sich als kompetenter Gesprächspartner zu etablieren, ist ein Prozess, an dem wir ständig weiterarbeiten werden.“

Johanna Protschka